Realschule Bopfingen

Inhaltsverzeichnis

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Schriftliche Prüfung Deutsch

Die Schriftliche Prüfung Deutsch besteht aus einem Pflichtteil A1 und A2 und einem Wahlteil B, die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.

Schriftliche Prüfung Mathematik

Schriftliche Prüfung Englisch

Schriftliche Prüfung Franzözisch

Die Schriftliche Prüfung Technik besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Zeichengeräte, wissenschaftlicher Taschenrechner (s. Mathematik) und die beigefügte Liste der Schaltzeichen erlaubt.

Die Schriftliche Prüfung AES besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

Kommunikationsprüfung Englisch (Pflichtfremdsprache)

In der Pflichtfremdsprache wird für gewöhnlich im März der Klasse 10 eine mündliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfung besteht aus 3 Teilen und dauert 15 Minuten. In der Kommunikationsprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative Kompetenz situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachweisen. Sie präsentieren zuerst ein von ihnen gewähltes und vorbereitetes Thema (Themenauswahl in Absprache mit der Fachlehrkraft). Außerdem zeigen sie, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, auf Sprache zu reagieren, Inhalte weiterzugeben, Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren und sich in verschiedensten Situationen angemessen zu äußern. Anders als bisher ist das Hörverstehen Bestandteil der schriftlichen Prüfung.

Kommunikationsprüfung Französisch (Wahlpflichtfach)

In der Pflichtfremdsprache wird ebenfalls eine mündliche Prüfung durchgeführt. In der Kommunikationsprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative Kompetenz situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachweisen. Die Prüfung besteht aus 2 Teilen und dauert 10 Minuten.

Die praktische Prüfung

in den Wahlpflichtfächern Technik und AES besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt.

Die mündliche Prüfung

erstreckt sich auf Wunsch des Schülers auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, Deutsch und Mathe. In der Pflichtfremdsprache Englisch kann keine zusätzliche mündliche Prüfung mehr abgelegt werden!

Die Schriftliche Prüfung Deutsch

Die Schriftliche Prüfung Mathematik

Die Schriftliche Prüfung Englisch

Kommunikationsprüfung Englisch

Die Kommunikationsprüfung Englisch umfasst verpflichtend folgende Teile:

  • a. Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
  • b. Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
  • c. Sprachmittlung

Die Projektarbeit

gilt als Prüfungsfach und ist dem Fach Wirtschaft / Berufs-und Studienorientierung (WBS) zugeordnet. Sie muss einen mehrperspektivischen Ansatz mit Bezug zu einem weiteren Fach aufweisen.
Die Projektarbeit besteht aus einem Projekt, das in der Gruppe durchgeführt wird, wobei jede Schülerin bzw. jeder Schüler eine individuelle Leistungsbewertung erhält, ergänzt durch eine verbale Beschreibung. Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei bis fünf Schülerinnen und Schüler. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung der Schulleitung die Projektarbeit auch als Einzelarbeit durchgeführt werden. Die Gruppen können sich aus Schülerinnen und Schülern, die in unterschiedlichen Niveaus unterrichtet werden, zusammensetzen.

Die Projektarbeit gliedert sich in drei Phasen:

  • Vorbereitung
  • Durchführung
  • Präsentation und Prüfungsgespräch

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht die Hauptschulabschlussprüfung ablegen, ist die Projektarbeit Teil der Jahresleistung im Fach WBS.

Die mündliche Prüfung

erstreckt sich auf Wunsch des Schülers auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, Deutsch und Mathe.

Prüfungsleistung Hauptschulabschlussprüfung insgesamt:

Ist das Bestehen der Prüfung auf Grund der Gesamtleistung im Fach Englisch oder – an Realschulen und Gemeinschaftsschulen –in der Wahlpflichtfremdsprache nicht möglich, kann auf Wunsch der Hauptschulabschluss ohne die jeweilige Fremdsprache erteilt werden; in diesem Fall wird für das Fach im Abschlusszeugnis keine Note ausgebracht.